AGB

Allgemeine Geschäftsbedingunen (AGB)

1. Vertragsabschluss

Das ver­bind­li­che Buchen einer Füh­rung auf unse­rer Home­page stellt einen Auf­trag an Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg dar. Mit der Buchung erkennt der Kun­de die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen an. Der Ver­trag gilt als zustan­de gekom­men mit Ver­sand einer Bestä­ti­gungs­mail durch Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg.

Sie haben die Mög­lich­keit die Füh­rung per Über­wei­sung zu bezah­len. Die Über­wei­sung muss direkt im Anschluss getä­tigt wer­den. Hier­für bit­te unbe­dingt im Ver­wen­dungs­zweck das gebuch­te Füh­rungs­da­tum ange­ben. Sofern der Anmel­der der Füh­rung nicht mit dem Kon­to­in­ha­ber iden­tisch ist  bit­te auch den Namen des Anmel­ders hier eingeben.

2. Leistungen

Die ver­trag­li­chen von Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg zu erfül­len­den Leis­tun­gen erge­ben sich aus der Tour­be­schrei­bung. Ände­run­gen bedür­fen der Schriftform.

Es wird aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Füh­run­gen zu Fuß erfol­gen. Es obliegt dem Kun­den ein­zu­schät­zen, ob er zu einer etwa drei­stün­di­gen Füh­rung zu Fuß in der Lage ist.

3. Stornierungen durch den Kunden

Bei Stor­nie­rung einer Füh­rung durch den Kun­den ent­ste­hen Bear­bei­tungs­kos­ten und Ver­dienst­aus­fäl­le.  Die­se erlau­ben wir uns wie folgt zu berechnen

Bei Stor­nie­rung 30 oder mehr Tage vor Beginn der gebuch­ten Füh­rung wer­den 20% des Ver­trags­prei­ses fällig

Bei Stor­nie­rung 29 bis 7 Tage vor Beginn der gebuch­ten Füh­rung wer­den 50% des Ver­trags­prei­ses fällig

Für Stor­nie­run­gen weni­ger als 7 Tage vor Beginn der gebuch­ten Füh­rung wer­den 100% des Ver­trags­prei­ses fäl­lig. Erscheint ein Kun­de ohne eine Stor­nie­rung vor­zu­neh­men nicht zur ver­ein­bar­ten Zeit am ver­ein­bar­ten Treff­punkt, wer­den eben­falls 100% des Ver­trags­prei­ses fällig.

4. Stornierung durch Stadtführung-Weinwanderweg

Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg behält sich vor Tou­ren abzu­sa­gen, falls weni­ger als sechs Buchun­gen getä­tigt wer­den. In die­sem Fall infor­miert Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg Sie min­des­tens 7 Tage vor Beginn der besag­ten Füh­rung per E‑mail. Sie erhal­ten in die­sem Fall den vol­len Füh­rungs­preis zurück­er­stat­tet. Sons­ti­ge Kos­ten wie z.B Anrei­se Hotel etc. kön­nen kei­nes­falls von Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg erstat­tet werden.

Im Fal­le einer von Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg zu ver­ant­wor­ten­den Stor­nie­rung der Füh­rung  wird der vol­le Ver­trags­preis erstat­tet. Dies gilt nicht im Fal­le von höhe­rer Gewalt wie Natur­ka­ta­stro­phen oder ähn­li­chem. Sons­ti­ge Kos­ten wie z.B Anrei­se Hotel etc. kön­nen kei­nes­falls von Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg erstat­tet werden.

Im Fal­le einer von Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg zu ver­ant­wor­ten­den Stor­nie­rung  von Teil­leis­tun­gen inner­halb der Füh­rung, besteht Anspruch auf die Erstat­tung eines ent­spre­chen­den Teil­be­tra­ges. Sons­ti­ge Kos­ten wie z.B Anrei­se Hotel etc. kön­nen kei­nes­falls von Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg erstat­tet werden.


5. Auschluss von Teilnehmern durch Stadtführung-Weinwanderweg

Die Tour ist nicht als Sauf­ver­an­stal­tung oder ähn­li­ches gedacht. Die Alko­hol­men­gen sind dem­entspre­chend geplant. All­ge­mei­ne Ver­hal­tens­re­geln des mensch­li­chen Zusam­men­le­bens (nicht pöbeln, grö­len oder ähn­li­ches, ins­be­son­de­re nicht bei unse­ren Part­ner­lo­ca­ti­ons) sind bei der Tour wei­ter­hin zu beach­ten. Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg behält sich vor Tour­teil­neh­mer, die sich nicht dem­entspre­chend Ver­hal­ten von der Tour aus­zu­schlie­ßen. Ins­be­son­de­re Teil­neh­mer die schon ange­trun­ken zum Treff­punkt erschei­nen oder unter­wegs zusätz­lich zu dem in der Tour inklu­si­ven Wein wei­te­ren Alko­hol kon­su­mie­ren wer­den von der Tour aus­ge­schlos­sen. Eine Anspruch auf Erstat­tung des Tour­prei­ses besteht in die­sem Fall nicht.

6. Haftungsausschluß

Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg haf­tet nicht für im Zusam­men­hang mit der Füh­rung erbrach­ter Leis­tun­gen dritter.

Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Teil­nah­me an der Füh­rung  auf eige­ne Gefahr erfolgt. Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg über­nimmt kei­ne Haf­tung für even­tu­el­le Per­so­nen- und Sach­schä­den. Die Füh­rung fin­det u.a. im öffent­li­chen Stra­ßen­raum statt, die Ein­hal­tung der all­ge­mei­ne Ver­kehrs­re­geln obliegt dem Kun­den. Eben­so liegt es in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den, nur so viel Alko­hol zu ver­zeh­ren, dass eine gefahr­lo­se Teil­nah­me als Fuß­gän­ger am Stra­ßen­ver­kehr noch mög­lich ist. Stadt­füh­rung-Wein­wan­der­weg behält sich vor stark betrun­ke­ne Per­so­nen von der Füh­rung aus­zu­schlie­ßen. Ein Anspruch auf Erstat­tung ergibt sich hier­aus nicht

7. Bilder

Fotos von Ihnen wer­den wir nur dann ver­öf­fent­li­chen, wenn Sie sich aus­drück­lich hier­mit ein­ver­stan­den erklärt haben

8. Wirksamkeit

Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen oder des Ver­tra­ges hat nicht die Unwirk­sam­keit des gesam­ten Ver­tra­ges zur Folge.